MoselFeuer FC


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Vereinssatzung

Wir über uns

1.1.) Zweck und Ausrichtung

Der 1. FC Köln Fanclub „Moselfeuer FC“ (im Folgenden Verein genannt) ist eine Vereinigung zur Gestaltung freizeitlicher Tätigkeiten in Sympathie der Fußballmannschaft 1.FC Köln die den Verein lieben und auch leben. Der Verein verhält sich politisch und konfessionell neutral. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.


1.2.)
Sitz des Vereins

Der Verein hat seinen Sitz in der Gemeinde Oberfell


2.1.)
Mitgliedschaft

Der Verein ist für Neuzugänge stets offen. Um Mitglied zu werden muss der Antragsteller einen Aufnahmeantrag ausfüllen und unterschreiben. Der Antragsteller erkennt somit die Satzung des Vereins an.


2.2.)
Beendigung der Mitgliedschaft

Der Austritt aus dem Verein bedarf der Schriftform an ein Mitglied des Vorstands. Bei triftigem Grund kann in einer Mitgliedsversammlung über einen Ausschluss eines Mitglieds abgestimmt werden. Dazu ist bei den anwesenden Mitgliedern eine Mehrheit notwendig.


3.1.)
Zusammensetzung der Vorstandschaft

Der 1. Vorsitzende muss Mitglied beim 1. FC Köln sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Kassenwart Schriftführer Beisitzer (bis zu 2 Beisitzer)

3.2.)
Wahlen

Der Vorstand wird alle zwei Jahre bei der Jahreshauptversammlung gewählt.

Es wird ein Versammlungsleiter gewählt, der die Aufgabe hat den Vorstand durch die Mitglieder zu Entlastung so wie die Wahl des 1.Vorsitzenden. Nach der Wahl des 1. Vorsitzenden, führt der die weiteren Wahlen durch. Für die jeweiligen Positionen werden Kandidaten vorgeschlagen, bzw. kann man sich auch selbst vorschlagen. Danach ist zu klären, ob man eine geheime oder offene Wahl durchführt. Der Kandidat, der die Mehrheit der Stimmen erhält, gilt als gewählt, sofern dieser die Wahl annimmt.

4.)
Versammlungen

Die Jahreshauptversammlung findet einmal jährlich statt. Sie benötigt einer schriftlichen Einladung 2 Wochen im voraus. Aus dringendem Grund kann auch eine Sonderversammlung einberufen werden. In diesem Fall werden die Mitglieder schriftlich benachrichtigt.


5.)
Mitgliedsbeitrag

Der Jahresmitgliedsbeitrag ist auf dem Aufnahmeformular vermerkt und ist jährlich im Voraus zu entrichten. Der Mitgliedbeitrag wird per Lastschriftverfahren eingezogen. Die Einzugsermächtigung erlischt in dem Moment, in dem das Mitglied schriftlich seinen Austritt erklärt. Eine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags ist ausgeschlossen.


6.)
Kassenprüfung

Eine Kassenprüfung wird jährlich durchgeführt. Bei der Jahreshauptversammlung werden 2 Kassenprüfer gewählt.


7.)
Beschlussfassungen/Berechtigungen

Beschlüsse werden bei der Jahreshauptversammlung getroffen. Für eine Beschlussfassung ist dann eine Mehrheit bei den anwesenden Mitgliedern erforderlich. Falls ein Mitglied des Vereins den Auftrag hat bei bestimmten Terminen den Verein zu vertreten, ist das Mitglied in dieser Sache Entscheidungsberechtigt. Des weiteren hat der Vorstand das Recht im laufendem Jahr Beschlüsse zu treffen.


8.)
Haftung

Bei Sachbeschädigung und Vandalismus haftet nicht der Verein, sondern das betroffene Mitglied.


9.)
Ausflüge

Der Verein unternimmt mindestens einmal pro Saison einen Ausflug zu einem Heimspiel.


10.)
Interne Absprachen

Vereinsinterne Absprachen sind der Öffentlichkeit nicht weiterzugeben!


11.1)
Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins muss in einer beschlussfähigen Mitgliederversammlung (¾ aller Mitglieder müssen anwesend sein)
schriftlich gestellt werden. Von den anwesenden Mitgliedern bedarf es einer ¾ Mehrheit, dass die Auflösung wirksam wird.


11.2)
Verwendung des Vereinsvermögens nach Auflösung

Im Falle einer Auflösung des Vereins werden die eventuell vorhandenen Geld- und Sachwerte den Jugendabteilungen gemeinnütziger Vereine gespendet. Die Verteilung wird durch einen zu bestimmenden Verwalter durchgeführt.



Gez. Gründungsversammlung Stand: Januar 2009


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